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An­wen­dung neu­er BFH-Ent­schei­dun­gen

Das BMF hat zum 1.3.2017 auf die Liste der durch die Finanzverwaltung anzuwendenden Entscheidungen des BFH hingewiesen. Die Finanzverwaltung hat beschlossen, diese Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden. Der Text der Entscheidungen ist auf den Internetseiten des Bundesfinanzhofs www.bundesfinanzhof.de - Aktuelle Entscheidungen - abrufbar.

-red.-

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